Barrierefreie Websites: Warum sie ab Juni 2025 unverzichtbar sind
Was ist das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)?
Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) verpflichtet Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen, ihre Angebote so zu gestalten, dass sie von Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt genutzt werden können. Dies betrifft insbesondere B2C-Angebote wie E-Commerce-Websites, Online-Banking, Streaming-Dienste und digitale Ticketing-Systeme.
Wer ist betroffen?
Verpflichtend ist die Umsetzung für alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Endverbraucher anbieten. Ausgenommen sind private Angebote, reine B2B-Angebote, Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sowie Geschäftsfälle, in denen Barrierefreiheit eine grundlegende Veränderung des Produkts darstellt oder eine unverhältnismäßige Belastung bedeutet.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Unternehmen, die die gesetzlichen Vorgaben nicht einhalten, drohen ab Juni 2025 Strafen von bis zu 80.000 Euro (Stand: 01.09.2024).
Wie sieht eine barrierefreie Website aus?
Barrierefreie Websites sind darauf ausgelegt, von allen Nutzer:innen – unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen – uneingeschränkt genutzt werden zu können. Grundlage dafür sind die WCAG 2.1-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines), die vier zentrale Prinzipien definieren:
1. Wahrnehmbarkeit
- Ausreichende Farbkontraste für bessere Lesbarkeit
- Textalternativen für Bilder, Videos und andere Medieninhalte
- Untertitel und Audiobeschreibungen für multimediale Inhalte
2. Bedienbarkeit
- Tastaturnavigation: Alle Funktionen müssen ohne Maus nutzbar sein
- Verzicht auf störende Inhalte wie blinkende Elemente
- Klare Navigationsstrukturen und Navigationshilfen
3. Verständlichkeit
- Einfach verständliche Texte und klare Anweisungen
- Hilfestellungen und Fehlermeldungen bei Formulareingaben
- Konsistentes Design mit klaren Strukturen
4. Technische Robustheit
- Kompatibilität mit Screenreadern und anderen Assistenztechnologien
- Responsive Design für verschiedene Endgeräte
- Sauberes HTML und korrekte Auszeichnung von Elementen
Digitale Barrierefreiheit als Chance
Die gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit ist nicht nur eine Herausforderung, sondern bietet auch viele Vorteile:
- Erweiterung der Zielgruppe: Rund 8 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Behinderung.
- Verbesserte User Experience: Barrierefreiheit erhöht die Nutzerfreundlichkeit für alle – auch für Menschen ohne Einschränkungen.
- SEO-Vorteile: Suchmaschinen bevorzugen klare Strukturen, verständliche Inhalte und saubere Programmierung.
- Image und Wettbewerbsvorteil: Unternehmen, die frühzeitig auf Barrierefreiheit setzen, positionieren sich als fortschrittlich und sozial verantwortlich.
Warum schon jetzt handeln?
Auch wenn die Frist erst im Juni 2025 beginnt, lohnt es sich, frühzeitig mit der Umstellung zu beginnen. Barrierefreiheit betrifft alle Aspekte einer Website – von der Konzeption über das Design bis hin zur Programmierung. Ein zeitnaher Start ermöglicht:
- Effizienz: Maßnahmen können schrittweise umgesetzt werden, ohne den laufenden Betrieb zu stören.
- Kostenkontrolle: Die Integration von Barrierefreiheit in bestehende Prozesse ist günstiger als eine komplette Überarbeitung.
- Wettbewerbsvorsprung: Early Adopters profitieren von einem besseren Ranking und einer höheren Reichweite.
Der Weg in eine inklusive digitale Zukunft
Barrierefreie Websites sind ab 2025 nicht mehr nur eine Option, sondern ein gesetzlicher Standard. Unternehmen, die frühzeitig handeln, schaffen nicht nur Zugang für alle, sondern positionieren sich auch strategisch besser im Wettbewerb.
Nutzen Sie die Chance, Ihre digitale Präsenz zu optimieren und gleichzeitig ein starkes Zeichen für Inklusion und Verantwortung zu setzen. Die Investition in Barrierefreiheit zahlt sich aus – für Ihr Unternehmen und Ihre Nutzer:innen gleichermaßen.