Was jetzt für die Website, Print und Social Media gilt
Ab dem 2. August 2026 gilt in der gesamten EU eine neue Regel: Bestimmte KI-Inhalte müssen gekennzeichnet werden. Das betrifft Texte, Bilder, Videos und Chatbots – und damit auch viele Websites, Blogs und Social-Media-Auftritte, wie wir sie für unsere Kundinnen und Kunden gestalten. Für Dich als Unternehmer:in bedeutet das: Wenn Du KI-Tools für Deine Visualisierungen, Texte oder Deinen Webauftritt nutzt, solltest Du jetzt wissen, wo Du stehst.
Beispielhafte Visualisierung der Platzierung des KI-Info-Icons
Was ist die Kennzeichnungspflicht überhaupt?
Die Kennzeichnungspflicht ist Teil des EU-KI-Gesetzes, offiziell „Artikel 50 der KI-Verordnung“. Sie soll sicherstellen, dass Menschen erkennen können, wenn sie es mit künstlicher Intelligenz zu tun haben – statt getäuscht zu werden. Da es sich um eine EU-Verordnung handelt, gilt sie automatisch auch in Österreich. Es braucht dafür kein eigenes österreichisches Gesetz, das erst noch beschlossen werden müsste.
Wichtig zu wissen: Die Pflicht betrifft nicht jede KI-Nutzung. Sie greift nur in bestimmten, klar umrissenen Fällen. Für den ganz normalen Arbeitsalltag mit KI-Tools gibt es also keinen Grund zur Sorge – Du musst nur die Ausnahmen kennen.
Seit wann gilt das – und für wen?
Das Datum 2. August 2026 ist der zentrale Stichtag. Für KI-Systeme, die schon vor diesem Datum im Einsatz waren, gibt es eine Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026 – allerdings nur für die technische, maschinenlesbare Kennzeichnung (etwa unsichtbare Wasserzeichen in Bilddateien). Die sichtbare Kennzeichnungspflicht für Nutzer:innen und Unternehmen gilt hingegen ab dem 2. August 2026 ohne Übergangsfrist.
- Betroffen sind Anbieter von KI-Systemen (z. B. Google, OpenAI, Adobe, Anthropic etc.) – sie müssen ihre Tools technisch kennzeichnungsfähig machen.
- Betroffen sind auch Betreiber – also alle, die KI-Tools beruflich einsetzen, vom Einzelunternehmen bis zum Konzern.
- Die Größe des Unternehmens spielt keine Rolle. Entscheidend ist die berufliche Tätigkeit, nicht die Firmengröße.
- Rein privater Gebrauch (z. B. ein KI-Bild für die eigene Familienfeier) fällt nicht darunter.

KI-generiertes Bild- und Videomaterial muss gekennzeichnet werden, insbesondere wenn es zu realistisch aussieht.
Was muss gekennzeichnet werden – und was nicht?
Bilder, Videos und Stimmen (Deepfakes)
Die Kennzeichnungspflicht greift bei Bild-, Ton- und Videoinhalten vor allem dann, wenn ein sogenannter „Deepfake“ entsteht. Das klingt dramatisch, meint aber laut Gesetz etwas Einfaches: einen KI-erzeugten oder veränderten Inhalt, der einer echten Person, einem echten Ort oder einer echten Situation zum Verwechseln ähnlich sieht – und beim Betrachter fälschlich den Eindruck erweckt, es handle sich um etwas Echtes.
Nicht jede Bildbearbeitung mit KI fällt darunter. Kleinere technische Korrekturen sind ausdrücklich ausgenommen.
- Kennzeichnungspflichtig: ein KI-generiertes Bild, das wie ein echtes Foto wirkt (z. B. ein fotorealistisches Rendering, das wie eine echte Baustelle aussieht).
- Kennzeichnungspflichtig: das Einfügen oder Entfernen ganzer Bildelemente, wenn dadurch ein falscher Eindruck der Realität entsteht.
- Nicht kennzeichnungspflichtig: Standardkorrekturen wie Belichtung, Kontrast, Farbkorrektur oder Rauschunterdrückung per KI.
- Nicht kennzeichnungspflichtig: rein künstlerische, satirische oder klar erkennbare fiktionale Inhalte – hier gelten Erleichterungen.
Texte
Bei Texten greift die Pflicht nur, wenn zwei Bedingungen gleichzeitig zutreffen: Der Text behandelt ein Thema von öffentlichem Interesse – etwa Politik, Gesellschaft oder aktuelle Ereignisse – und er wird veröffentlicht, ohne dass ihn vorher ein Mensch redaktionell geprüft und verantwortet hat.
- Meist keine Kennzeichnungspflicht: Marketingtexte, Produktbeschreibungen, Leistungsseiten, SEO-Texte, Projektbeschreibungen für Dein Portfolio – sofern Du sie selbst liest und freigibst.
- Kennzeichnungspflichtig kann sein: ein vollständig automatisch veröffentlichter Blogartikel zu einem gesellschaftlichen oder politischen Thema, ohne dass jemand ihn zuvor gegengelesen hat.
- Praxis-Tipp: Prüft eine benannte Person im Betrieb den Text und trägt dafür die Verantwortung, entfällt die Kennzeichnungspflicht in aller Regel.
Chatbots und Sprachassistenten
Setzt Du auf Deiner Website einen Chatbot oder Sprachassistenten ein, der direkt mit Besucher:innen kommuniziert, müssen diese erkennen können, dass sie mit einer KI sprechen. Ein sichtbarer Hinweis vor dem ersten Nachrichtenaustausch genügt – etwa ein kurzer Satz beim Öffnen des Chatfensters. Ist ohnehin offensichtlich, dass es sich um ein KI-System handelt, entfällt dieser Hinweis.
Praxisbeispiel: So sieht das für ein Architekturbüro aus
Ein Architekturbüro lässt für eine Kundenpräsentation ein fotorealistisches KI-Rendering eines geplanten Gebäudes erstellen, das täuschend echt wie ein Foto der fertigen Baustelle wirkt. Wird dieses Bild veröffentlicht – etwa auf der Website oder in Social Media – muss es gekennzeichnet werden, da es täuschend echt wirkt.
Nutzt dasselbe Büro KI hingegen nur, um den Projekttext auf der eigenen Website sprachlich zu glätten oder Rechtschreibfehler zu korrigieren, und liest eine verantwortliche Person den Text vor der Veröffentlichung gegen, besteht keine Kennzeichnungspflicht. Der entscheidende Unterschied liegt also nicht im „Ob“ der KI-Nutzung, sondern im konkreten Ergebnis und in der menschlichen Kontrolle.

Realistische, mit KI gerenderte Objekte müssen auch gekennzeichnet werden.
Wie sieht eine korrekte Kennzeichnung in der Praxis aus?
Die Kennzeichnung muss für Menschen sichtbar sein – und zwar direkt beim jeweiligen Inhalt. Ein Hinweis nur im Alt-Text eines Bildes, im Title-Tag oder auf einer separaten Bildnachweis-Seite reicht nicht aus, weil normale Besucher:innen ihn dort gar nicht sehen. Die EU-Kommission hat dafür im Juni 2026 einheitliche Icons veröffentlicht, die frei verwendet werden können.
- Ein kleines, sichtbares Symbol direkt im Bild oder Video (z. B. in einer Ecke).
- Ein sichtbarer Text-Hinweis unmittelbar beim Inhalt, etwa in der Bildunterschrift: „Dieses Bild wurde mit KI erstellt.“
- Für Texte genügt oft ein kurzer Satz am Ende, z. B.: „Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.“
- Bei künstlerischen oder unterhaltenden Inhalten darf die Kennzeichnung so platziert werden, dass sie den Werkgenuss nicht stört – etwa am Ende statt mitten im Inhalt.
EU-Kommission schlägt einheitliche Icons für KI-Kennzeichnung vor. Verwendung dieser Icons ist aktuell noch freiwillig, alternativ können somit eigene Icons/Info-Texte erstellt werden.
Was passiert, wenn man sich nicht daran hält?
Verstöße können teuer werden: Es drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist. In Österreich ist zudem noch nicht abschließend geklärt, welche Behörde die Einhaltung konkret prüft und durchsetzt; die zuständigen Stellen befinden sich noch im Aufbau. Das ändert aber nichts daran, dass die Pflicht selbst bereits ab 2. August 2026 gilt.
Checkliste: Das sollte nun geprüft werden
- Welche Bilder, Videos oder Grafiken auf meiner Website wurden mit KI erstellt oder verändert?
- Welche Bilder, Videos oder Grafiken auf meinen Social Media Kanälen (Instagram, Linkedin, Facebook & Co) wurden bzw. werden mit KI erstellt oder verändert?
- Wirkt einer dieser Inhalte täuschend echt wie ein reales Foto?
- Werden Texte automatisch veröffentlicht, ohne dass jemand sie vorher liest und freigibt?
- Behandeln diese Texte Themen von öffentlichem Interesse (Politik, Gesellschaft, aktuelle Ereignisse)?
- Ist auf meiner Website ein Chatbot oder Sprachassistent im Einsatz, der direkt mit Besucher:innen kommuniziert?
- Wissen meine Mitarbeiter:innen, welche KI-Tools im Betrieb verwendet werden?
Fazit: Kein Grund zur Panik – aber ein guter Zeitpunkt für einen Check
Für die tägliche Arbeit mit KI-Tools ändert sich wenig. Aber es lohnt sich, den eigenen Webauftritt und die Social Media Kanäle einmal genau anzusehen: Wo kommt KI zum Einsatz, und ist eine Kennzeichnung nötig? Gerade für Social Media Posts, wo viel mit Visualisierungen gearbeitet wird, ist das ein Thema, das man einmal sauber aufsetzen sollte – und dann ist es erledigt.
Wir unterstützen Dich gerne dabei, Deine Website, Deine Visualisierungen und Deine Inhalte rechtssicher und gleichzeitig ansprechend zu gestalten. Sprich uns an – wir schauen uns Deinen Auftritt gemeinsam mit Dir an.
Zwischen Vertrauen und Bürokratie

Larsen Nezirovic
GF Deetail
Ich muss ehrlich sagen: Bei diesem Thema habe ich eine gespaltene Meinung, und die möchte ich nicht vorenthalten.
Auf der einen Seite finde ich es wirklich gut, dass Deepfakes jetzt gekennzeichnet werden müssen und wir in der EU hier (wieder mal) Vorreiter sind. Dass man als Mensch erkennen und wissen soll, ob ein Bild, ein Video oder eine Stimme echt ist oder von einer KI stammt – das halte ich für richtig und wichtig! Genau das schafft am Ende Vertrauen, und Vertrauen ist die Basis für jede gute Website, Social Media, Drucksorten und jede gute Kommunikation und verhindert gefährliche Konsequenzen - gerade im politischen Umfeld.
Auf der anderen Seite sehe ich aber auch ganz klar die Nachteile: Wieder einmal sind es die Selbstständigen und Unternehmer:innen, die sich jetzt mit zusätzlichem Aufwand auseinandersetzen müssen – Prozesse anpassen, Inhalte prüfen, kennzeichnen, dokumentieren. Und genau diejenigen, die ohnehin schon illegal oder unseriös handeln, wird diese Pflicht auch dieses Mal kaum interessieren. Die werden sich weiterhin nicht daran halten. Am Ende trifft die Regel (wieder einmal) die Unternehmer:Innen, die sowieso schon mit dem teils übertriebenen Bürokratie-Apparat zu kämpfen haben, während die eigentlichen "schwarzen Schafe" außen vor bleiben. Niemand wird hier bewusst ausgenommen – aber genau so wird es in der Praxis am Ende laufen.
Die Pflicht gilt ab dem 2. August 2026 nach vorne, nicht rückwirkend. Du musst also nichts nachträglich kennzeichnen oder ändern, was Du vorher schon veröffentlicht hast. Es geht ausschließlich um das, was ab jetzt neu entsteht. Für unsere laufende Projekte, übernehmen wir das Handling
Wenn Du unsicher bist, wie das konkret für Deine Website oder Deine Inhalte aussieht – melde Dich einfach direkt bei uns. Wir schauen uns das gemeinsam mit Dir an.
